Notar in Gera -
Curd-Stefan Zeiler

Berliner Straße 10 | 07545 Gera

  0365 / 290 610
  notar.zeiler@t-online.de

Ich stehe für kompetente Beratung, rechtssichere Beurkundung und zügige Abwicklung Ihrer Anliegen!

Ihr juristisches Problem steht im Mittelpunkt!

Gleich um welche Art notarielles Rechtsgeschäft es sich handelt, immer geht es darum, Ihren Sachverhalt klar und optimal zu regeln.

Dies gilt also für Verträge um Grundstücke und anderes Grundeigentum, genauso wie für die Bestimmung der Erben, die Abwicklung des Nachlasses und Verträge zwischen Ehegatten und andere familiäre Angelegenheiten. Es gilt selbstverständlich auch für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen – insbesondere bei der GmbH und der Aktiengesellschaft -, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und die Umstrukturierung von Gesellschaften.

Gern helfe ich Ihnen mit meinen umfassenden Erfahrungen als Notar.

Es gibt nichts Besseres, als sich mit klar geregelten Verträgen abzusichern. 

Gerne kümmere ich mich um Ihre:

Infos - Notar Gera

Wichtige Informationen für Sie

Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Telefonzeiten unter der Nummer 0365/290 610. Die Telefonzeiten sind Montag bis Freitag von 09-12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13-17:00 Uhr.

 

Darüber hinaus können Sie uns gern über unser Kontaktformular eine Anfrage zusenden. Falls Sie innerhalb von drei Tagen keine Antwort erhalten haben, bitten wir Sie zusätzlich dazu anzurufen.

Wir bitten Sie, uns anzurufen und Ihr Anliegen kurz mitzuteilen.

 

In vielen Standardfällen – zum Beispiel bei fast allen Grundstücks-Kaufverträgen - reicht es aus, wenn Sie uns danach die wesentlichen Daten – Beteiligte, Kaufgegenstand, Kaufpreis usw. – mit einer E-Mail oder postalisch mitteilen. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kontaktdaten – Telefonnummer, E-Mail Adresse – an.

 

Sie können uns auch gleich eine E-Mail schreiben. Wenn Sie zunächst eine E-Mail schreiben und wir nach zwei Tagen noch nicht reagiert haben, bitten wir um einen zusätzlichen Anruf.

 

In den anderen Fällen, zum Beispiel bei Testamenten, Erbverträgen, Ehe-  und Scheidungsfolgenverträgen, findet vor der Beurkundung eine Besprechung mit dem Notar statt. Die Beurkundung findet dann in einem weiteren Termin statt. Da die Beratung regelmäßig mit den Gebühren für die Beurkundung abgegolten ist, bleiben die Gebühren trotz des weiteren Termines gleich.

Neben Ihren Kontaktdaten senden Sie uns bitte alle Details und Informationen zu Ihrem Anliegen. Wichtig sind vor allem die genauen Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Beteiligten, bei Grundstücksgeschäften die steuerlichen Identifikationsnummern und bei Testamenten und Erbverträgen die Geburtsregisternummern.

 

Bei Kaufverträgen müssen wir wissen, welches Grundstück bzw. welche Wohnung zu welchem Preis verkauft wird, ob weitere Gegenstände verkauft werden, ob der Kaufgegenstand vermietet ist und wann der Verkäufer auszieht. Bei einer Gesellschaftsgründung benötigen wir deren  Firma (Name der Gesellschaft), den Gegenstand (Was macht die Gesellschaft) und den Sitz (Ort und Geschäftsanschrift).  

Wir bitten Sie Beurkundungstermine und Termine für persönliche Besprechungen mit dem Notar stets telefonisch zu vereinbaren. Eine Abstimmung der Termine per E-Mail ist viel zu unflexibel angesichts der Menge an Terminen, die wir koordinieren müssen.  

 

Ein Termin für die Beurkundung kann  - abhängig von deren Art und Umfang - zeitnah vereinbart werden.

Ja.

 

Wir senden Ihnen den Vertrag zu und Sie können uns Ihre Fragen und Änderungswünsche mitteilen. Allerdings gibt es auch einfache Geschäfte, bei denen ein Entwurf entbehrlich ist. Viele Fragen betreffen jedoch Standardprobleme und werden deshalb bei der Beurkundung geklärt. Bei der Beurkundung wird die Urkunde vom Notar verlesen und erläutert.

Die Zeiten für die Beurkundungen entsprechen im Kern den Telefonzeiten. Die Telefonzeiten sind unter der Frage "Wie kann ich Sie erreichen?" aufgeführt. Nach Rücksprache und aus besonderen Gründen finden Beurkundungen auch zu anderen Zeiten statt.

 

Entwürfe werden in der Regel binnen einer Woche gefertigt, es sei denn das Rechtsgeschäft ist umfangreich oder mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Die Abwicklung beginnt zügig nach der Beurkundung.

 

Am Ende sind die Vollzugszeiten jedoch von den Behörden,  Grundbuchämtern und Handelsregistern abhängig, so dass diese sehr stark variieren.

Wir informieren Sie im Vorfeld und bei der Beurkundung über die voraussichtlichen Bearbeitungszeiten. Wegen Personalmangels bei manchen Grundbuchämtern sind diese für den Endvollzug teilweise sehr lange (ein Jahr oder noch länger). Wir bitten Sie diese Hinweise ernst zu nehmen und von zwischenzeitlichen Rückfragen abzusehen. Diese sind nur sinnvoll, wenn die Vollzugszeiten von unseren Angaben abweichen.

 

Im Regelfall melden wir uns sehr schnell, wenn es etwas  Relevantes gibt.

Wir bitten Sie, bei Erkältungen oder anderen ansteckenden Krankheiten davon abzusehen, bei uns zu erscheinen. Bitte sagen Sie uns rechtzeitig Bescheid und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

Der Notar übt ein staatliches Amt aus und führt ein Amtssiegel. Seine rechtliche Stellung ist gesetzlich in der Bundesnotarordnung geregelt. Der Notar ist selbst für die Organisation seiner Notarstelle verantwortlich. Der Staat hat hierauf anders als bei anderen staatlichen Ämtern keinen Einfluss. Der Vorteil für die Klienten ist, dass die Rechtsgeschäfte flexibel und schnell abgewickelt werden können.

Der Notar beurkundet Verträge, Beschlüsse und andere Erklärungen. Was beurkundet werden muss, ist gesetzlich bestimmt.

 

Bei der Beurkundung geht es nicht nur um die rechtliche Wirksamkeit, sondern vor allem um die klare, rechtssichere  Gestaltung. Der Notar berät die Beteiligten über die Vor- und Nachteile von bestimmten Regelungen. Die Beratung löst in fast allen Fällen neben der Beurkundung keine besonderen Gebühren aus. Ob es ein oder mehrere Beratungsgespräche vor der Beurkundung gibt, ist also in der Regel für die Gebühren unerheblich.

Bei den Beurkundungen geht es in vielen Fällen um das wichtigste Recht in unserer Eigentumsgesellschaft:  das Grundeigentum – Grundstücke, Wohnungseigentum und Erbbaurechte.

 

Der Notar beurkundet:

 

  • Grundstückskaufverträge und andere Grundstücksübertragungen
  • Verkauf und andere Übertragungen von Wohnungseigentum und Erbbaurechten
  • die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum
  • die Bestellung von Erbbaurechten
  • Verträge über andere Grundstücksrechte wie z. B. Wohnrechte, Leitungs- und Wegerechte, Nießbrauchsbestellungen
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Testamente und Erbverträge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenverträge
  • gesellschaftsrechtliche Vorgänge, also die Gründung von Gesellschaften, vor allem von GmbHs, die Änderung von Gesellschaftsverträgen, die Umstrukturierung von Gesellschaften, die Abwicklung und Beendigung von Gesellschaften, den Verkauf und die Übertragung von Geschäftsanteilen

Der Notar muss unparteiisch handeln. Er darf also nicht einseitig die Interessen eines oder einzelner Beteiligter vertreten. Für die einseitige Interessenvertretung sind Rechtsanwälte zuständig.

Der Notar und seine Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, verschwiegen zu sein. Diese Pflicht bestand schon lange vor dem „modernen“ Datenschutz.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, in welchen Fällen die Unterschrift notariell beglaubigt werden muss. Die Beglaubigung dient dazu, dass der Notar als Amtsperson die Identität der Person prüft, um sicherzustellen, dass die richtige Person die Erklärung angegeben hat.

Die Notargebühren sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Gebühren sind in den allermeisten von dem Geschäftswert abhängig und in einer Gebührentabelle festgelegt. Ein Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis höher, löst also höhere Notargebühren aus. Die Notargebühren sind außerdem davon abhängig, was konkret beurkundet wird. Dies steht in vielen Fällen erst nach den Unterschriften der Beteiligten fest. Notargebühren können also ohne feststehende Werte und exakten Inhalt der Urkunde nicht vor der Beurkundung genau ermittelt werden. In etlichen Fällen kann der Notar aber auf die  Gebührenunterschiede bei unterschiedlichen Regelungen hinweisen, so dass die Beteiligten die Vor- und Nachteile bzw. Risiken einer Regelung gegen deren Kostenersparnis abwägen können.    

Der Notar berät in der Regel nicht steuerrechtlich. Er empfiehlt also nicht eine bestimmte steuerliche Gestaltung und ermittelt nicht deren genaue steuerliche Folgen. Aufgrund sehr solider steuerlicher Grundkenntnisse bin ich aber in der Lage, konkrete Gestaltungen mit einem Steuerberater abzustimmen und umzusetzen. Für die steuerlichen Folgen ist jedoch ausschließlich der Steuerberater verantwortlich, der anders als der Notar insoweit gebührenpflichtig tätig wird. In bestimmten Fällen rate  ich als Notar vor einer Beurkundung, Entwürfe und Gestaltungen von einem Steuerberater prüfen zu lassen. 

Bitte nehmen Sie Platz

Wie kann ich Ihnen helfen?

Ablauf

Diese Schritte durchlaufen wir gemeinsam

1. Anfrage

Sie stellen uns eine Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen direkt bei uns an. Bei einfachen Anliegen reicht dies zur Vorbereitung der Beurkundung.

2. Beratung

Bei detailreichen und persönlichen Angelegenheiten wie Eheverträgen und Testamenten gibt es einen Termin zur persönlichen Beratung.

3. Entwurf

Nach dem gemeinsamen Austausch, erhalten Sie von uns einen Entwurf.

4. Anfertigung

So schnell es uns möglich ist, fertigen wir alles an und halten gegebenfalls Rücksprache mit Ihnen.

Unser Standort

Hier finden Sie uns

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